Dafür geben wir Ihnen Geld...
Unterstützungsmöglichkeiten durch das Dekanat Ingelheim-Oppenheim
Die Dekanatssynode hat auf ihrer letzten Sitzung noch einmal die Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen erweitert. Schließlich werden dem Dekanat zur Begleitung des Prozesses ekhn2030 finanzielle Mittel durch die Landeskirche zur Verfügung gestellt. Schwerpunktmäßig sollen diese aber erst in der zweiten Runde des Zukunftsprozesses zum Einsatz kommen, wenn es darum geht, Verwaltungsbüros zusammenzuführen oder Gottesdienstkonzepte zu erstellen. Aktuell stehen Zuschüsse aber zur Unterstützung bei Bewirtungskosten bei all den Treffen und zur fachlichen Unterstützung, z. B. durch Moderatoren/innen zur Verfügung. Anträge können jeweils von den Verantwortlichen für die Nachbarschaftsgruppen gestellt werden.
Kirchenvorstände können Mittel aus dem Finanzausgleich aber nach wie vor in folgenden Fällen beim DSV beantragen:
- Unterstützungen bei Projekten und Anschaffungen
- Unterstützung bei außergewöhnlichen finanziellen Belastungen
- Zuschuss zu Fortbildungen von Ehrenamtlichen, z. B. auch KV-Tage
Jede Kirchengemeinde kann bis zu einem Betrag von 3.000 € in einem Zeitraum von zwei Haushaltsjahren beantragen, wobei die Kirchengemeinde jeweils mindestens den gleichen Betrag bei der Anschaffung mittragen oder bei einem Projekt einbringen muss.